Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland 2020/2021

Die Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen ist am 29. Juli 2018 in Kraft getreten.
Die Änderungsrichtlinie verfolgt das Ziel, das Verhältnis zwischen der unionsrechtlich geschützten Dienstleistungsfreiheit und der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen einerseits und dem Schutz der im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von ihrem Arbeitgeber grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer andererseits neu auszutarieren. Zu diesem Zweck enthält die Änderungsrichtlinie insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Der Katalog der auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anwendbaren Arbeitsund Beschäftigungsbedingungen des Staates, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden, wird erweitert. Insbesonderewird der Begriff „Mindestlohnsätze“
  • durch „Entlohnung“ ersetzt. 
  • Auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als zwölf bzw. 18 Monate entsandt werden, finden mit wenigen Ausnahmen alle zwingenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Staates Anwendung, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden.
  • Die Anwendbarkeit der Entsenderichtlinie auf bestimmte Konstellationen der Arbeitnehmerüberlassung wird klargestellt und die nderungsrichtlinie führt bestimmte Informationspflichten für Entleiher ein.
  • Die Voraussetzungen, unter denen Entsendezulagen auf die Entlohnung angerechnet werden können, die in dem Staat vorgeschrieben ist, in den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsandt werden, werden klarer gefasst.

Artikel 3 der Änderungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 30. Juli 2020 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, die erforderlich sind, um der Änderungsrichtlinie nachzukommen.

Ab 30. Juli 2020 sind die Umsetzungsmaßnahmen anzuwenden.

Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie erfordert Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).

In dem vorliegenden Buch wurden die seit 2020 geltenden Vorschriften des AEntG umfangreich kommentiert.

Die Pflichten der entsendenden Betriebe und deren Auftraggeber wurden erörtert und anhand von vielen Praxisbeispielen erklärt.
In separaten Abschnitten wurde die Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland sowie die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag und von anderen Verträgen vertieft behandelt.